Heute Abend findet ihr ab 21 Uhr an dieser Stelle wieder unseren YouTube-Talk; es geht um den Fall des SPD-Politikers Edathy und die Folgen.Das sind unsere Gäste:
- Alvar Freude; Netzkenner, bis April 2013 Sachverständiger der Enqute-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages
- Udo Vetter, Strafanwalt, Blogger, Pirat.
Franziska Bluhm ist die Gastgeberin und hat bei sich im Blog das Thema schon vorgestellt (Lesetipp!). Um euch etwas Hintergrund zu geben, habe ich hier noch eine interessante Liste mit lesens- und hörenswerten Meinungen:
- Udo Vetter: Strafe Ohne Urteil, der entscheidende Begriff, Plaudern ohne Risiko und Fünf Sätze hätten genügt.
- Daniel Bröckerhoff: Was käufliche Kinder-Nacktfotos mit der NPD zu tun haben.
- Deutschlandfunk: Interview mit Strafrechtlerin Monika Frommel.
- Jung & Naiv: Wann bin ich verdächtig? Was ist Kinderpornografie?
kurt meint
Im Blog von Udo Vetter wurde kommentiert:
„Grundlage f?r die Anordnung einer Durchsuchung ist lediglich der sog. Anfangsverdacht. ?Ein auf konkreten Tatsachen beruhender Anfangsverdacht als Voraussetzung f?r strafprozessuale Ma?nahmen liegt vor, wenn nach kriminalistischer Erfahrung die M?glichkeit einer verfolgbaren Straftat gegeben ist.? (BVerfG 2 BvR 389/13 (2. Kammer des Zweiten Senats) ? Beschluss vom 29. Oktober 2013)“
Meine Bitte an die Teilnehmer w?re, diese Frage zu kl?ren. Was genau hat das BVerfG entschieden? Kann man damit das Verhalten der Staatsanwaltschaft begr?nden?