Mein Chef von Dienst hat mir heute eine Mail weitergeleitet, mit dem Hinweis, ob die nicht für die „Sendung mit dem Datenschutz“ interessant sei. Der Absender: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen / Dep. L1, Public Relation, Legal Advice, International Data Transfer. Ich möchte euch das ganze Schreiben weiterleiten, weil ich es bemerkenswert finde. Einmal weil der Datenschutz eine Presseerklärung und keine Pressemitteilung herausgibt, und zum anderen, weil mir der Anlass dieser Erklärung nicht ganz klar ist. Gab es einfach nur ein Treffen des Düsseldorfer Kreises und man hat sich entschieden mal zu schreiben, was man so denkt? Oder werden wir darauf vorbereitet, dass auch hier in NRW künftig die Webmaster für den Einsatz von Facebook-Plugins kritisiert werden (Wir erinnern uns: Schleswig Holstein!)?
Presseerklärung:
Soziale Netzwerke müssen Datenschutz einhalten
In ihrem Beschluss machen die im „Düsseldorfer Kreis“ vereinten Datenschutzaufsichtsbehörden heute deutlich, dass nicht nur deutsche, sondern auch außereuropäische Anbieter sozialer Netzwerke das Datenschutzrecht in Deutschland beachten müssen, wenn sie ihr Angebot an Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland richten. Der nordrhein-westfälische Landesdatenschutzbeauftragte Ulrich Lepper erläutert als Vorsitzender des Düsseldorfer Kreises den Beschluss:
„Wir Datenschutzaufsichtsbehörden haben wesentliche Eckpunkte des geltenden Rechts festgehalten, die beim Betrieb sozialer Netzwerk beachtet werden müssen. Dazu zählen besonders klar verständliche Informationen, welche Daten für welche Zwecke vom Netzwerkanbieter verarbeitet werden, Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsansprüche in Bezug auf persönliche Daten und das Verbot, biometrische Daten für Gesichtserkennungsverfahren ohne Einwilligung der Betroffenen zu verarbeiten.“
„Wir sprechen außerdem Internseitenbetreiber an, die sich etwa über Social Plug-ins, wie den „Like-Button“ von Facebook, mit einem sozialen Netzwerk verbinden. Diese tragen eine eigene Verantwortung dafür, dass das Nutzungsverhalten ihrer Nutzerinnen und Nutzer durch ein solches Plug-in nicht unzulässig durch den Netzwerkbetreiber ausgespäht werden kann“, so Lepper heute in Düsseldorf.
Schließlich hebt er hervor, dass Selbstverpflichtungen der Internetwirtschaft, die der Bundesinnenminister jüngst für soziale Netzwerke angestoßen hat, nicht dazu führen können, dass geltende Gesetze zur Disposition stehen. „Ich bringe unsere Vorstellungen in die Arbeiten an einer Selbstverpflichtung für Anbieter sozialer Netzwerke unter der Voraussetzung ein, dass die Anbieter zu einem eindeutigen „Mehr“ an Datenschutz bereit sind.“
Ich glaube ich rufe da einmal an und stelle ein paar Fragen.
Update: Erhellendes gibt es bei Heise. Eine gute Kritik gibt es im Blog von Nico Lumma.
Hubert Pflumm (hpf) meint
Ich glaube, dass sich die Wogen hier noch glätten werden. Der Trend der Zeit lässt sich auch von den Datenschützern nicht umkehren. Vielleicht wird kurzfristig ein Verbot durchgesetzt, auf Dauer lässt sich die Verbreitung von Informationen über solche Dienste aber nicht verhindern…
Viele Grüße
Hubert