Für Medien & Journalisten sind Hasskommentare eine Herausforderung. Einige wenige Hetzer trommeln so laut, dass sie die Stimmung in Online-Diskussionen vergiften und andere sich gar nicht mehr trauen, ihre Meinung in Kommentarbereichen zu veröffentlichen.
Hinzu kommt: Hatespeech greift nicht nur Meinungsfreiheit an, sondern führt auch zu mehr Straftaten. „Hasskommentare in der digitalen Welt führen zu mehr Gewaltdelikten in der analogen Welt“, sagt Christoph Hebbecker in unserem neuen „Was mit Medien“-Podcast. Der Staatsanwalt der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) in Köln war zu Gast und hat erklärt, wann Journalisten und Medien Kommentare anzeigen sollten und vor allem auch, wie das geht.
Die ZAC NRW ist Teil des Pilotprojekts „Verfolgen statt nur Löschen“. Das Ziel ist es, die ×ffentlichkeit zu sensibilisieren, dass Hasskommentare nicht nur gelöscht werden können, sondern dass man dafür auch bestraft werden kann. „Wenn es zu Hausdurchsuchungen kommt, sind die Betroffenen wirklich überrascht“, sagt Hebbecker. „Entweder weil sie denken, Hasskommentare sind nicht strafbar oder weil sie denken, im Internet gibt es keine Strafverfolgung.“
220 Anzeigen sind durch eine Handvoll Medienhäuser in NRW seit einem halben Jahr im Rahmen des Pilotprojekts eingetroffen. Die Staatsanwälte der ZAC NRW prüfen diese Kommentare. Dabei geht es meist um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die ×ffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und die Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen.
Während eine Holocaustleugnung noch einfach zu erkennen ist, ist das bei anderen Fällen schwieriger: Sind Aufrufe zu Straftaten in Facebook-Gruppen öffentlicher Raum? Ab wann greift die Volksverhetzung? Antworten gibt es im Podcast.
Das Projekt „Verfolgen statt nur löschen“ ist durch die Landesanstalt für Medien NRW ins Leben gerufen worden. „Akteure aus ganz unterschiedlichen Bereichen sind hier zusammengekommen“, erklärt Hebbecker das Projekt. Neben der Justiz und den Medienwächtern eben auch die Medienhäuser. Neben der RTL Mediengruppe und dem WDR nimmt auch die Rheinische Post teil. „Wir haben ein Bedürfnis der Medien festgestellt, einen zentralen Ansprechpartner zu haben. Oft gibt es die Frage, wie grenze ich Meinungsfreiheit von strafrechtlich relevanten Kommentaren ab? Oder: Was mache ich eigentlich wenn ich solch einen Kommentar identifiziere, wie zeige ich an?“ In NRW können sich mittlerweile weitere Medien an dem Projekt beteiligen.
Grundsätzlich kann jeder Journalist und Online-Nutzer möglicherweise strafrechtlich relevante Kommentare bei der Polizei anzeigen. „Lieber einmal zu viel, als zu wenig“, sagt Staatsanwalt Christoph Hebbecker. „Unsere Message: Wer im Netz hetzt muss damit rechnen auch möglicherweise von der Polizei Besuch zu bekommen“,
Hier geht es zur Sendungsseite. Hier geht es zur MP3. Die Ausgabe könnt ihr euch im Web, bei iTunes oder Spotify direkt anhören.
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